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Wie sieht der Beginn einer Zusammenarbeit aus? - Commoditech

Commoditech regelt die Zusammenarbeit stets durch einen Rahmenvertrag, in dem die allgemeinen Bedingungen der Kooperation festgelegt werden. Dieser beinhaltet unter anderem Bestimmungen zu NDA (Geheimhaltungsvereinbarungen) sowie zur DSGVO-Politik. Der Rahmenvertrag stellt keine Verpflichtung zur Zusammenarbeit dar – er regelt lediglich die Regeln für den Fall, dass eine Zusammenarbeit im Rahmen eines Einzelauftrags aufgenommen wird, der bei Projektstart jeweils separat unterzeichnet wird. Alle projektspezifischen Vereinbarungen, die vom Rahmenvertrag abweichen, können im Auftragsformular zum Vertrag festgehalten werden – diese Bestimmungen haben Vorrang vor den Regelungen des Rahmenvertrags.